Infomaterial Kommunen

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

Übersicht über Ziele, Vorschriften und Maßnahmen

Seit dem 1. Februar 2023 gilt in Baden-Württemberg das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz.

Die wichtigsten Informationen dazu sowie die Zuordnung der Vorschriften aus dem alten Klimaschutzgesetz haben wir für Sie zusammengefasst.

Photovoltaik-Pflicht

Übersicht zur Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden.

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat die wichtigsten Informationen dazu kompakt auf einer Seite zusammengefasst.

Neue Energieeinsparverordnungen

Verordnungen für kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen

Im Rahmen des Energiesicherungsgesetz wurden die Energieeinsparverordnungen zu kurz- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen veröffentlicht.

Die „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) gelten ab dem 01.09.2022 für 6 Monate.

Die „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gelten ab dem 01.10.2022 für 24 Monate.

Folgende Übersicht stellt diese Maßnahmen in kompakter Form dar.

Energieeinsparung in Kommunen – Kurzfristige und kostengünstige Maßnahmen (Änderungsverordnung)

Auf schnellem Wege Energiekosten einsparen (Aktualisierung)

Das Bundeskabinett hat Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) verabschiedet, die Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Verordnung beinhalten. Die Anpassungen betreffen die kurzfristigen Energiespar-Maßnahmen, die für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die  verabschiedete Regierungsverordnung trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Folgende Übersicht stellt die aktualisierten Maßnahmen in kompakter Form dar.

Energieeinsparung in Kommunen – Kurzfristige und kostengünstige Maßnahmen

Auf schnellem Wege Energiekosten einsparen

Um die Klimaziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen, aber auch um die Herausforderungen der Zeit zu meistern, müssen Politik und Wirtschaft rasch handeln.

Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges sind Ziele wie Energieautarkie und Energieeinsparung stärker denn je in den Fokus gerückt. Auch den Kommunen bieten sich diverse Maßnahmen zur Energieeinsparung, die kurzfristig umgesetzt werden können.

Folgende Übersicht stellt diese Maßnahmen in kompakter Form dar.

Fördermittelübersicht für Kommunen – Wärmesektor

Finanzielle Unterstützung für Planung und Umsetzung von Maßnahmen

Kommunale Wärmeplanung, Klimaschutzkonzepte oder Quartiersarbeit. Das Thema „Klimafreundliche Wärme und Kälte“ rückt insbesondere auf kommunaler Ebene immer stärker in den Fokus.

Neben konzeptioneller Arbeit werden in den Städten und Gemeinden bereits Maßnahmen umgesetzt, die höhere Investitionen zur Folge haben können. Wärmenetze, Gebäudesanierungen, Heizungstausche oder industrielle Abwärmenutzung. Ein breites Spektrum an Projekten im Themenfeld der klimafreundlichen Wärme und Kälte wird von Bund und Ländern gefördert.

Egal ob für geringinvestive Maßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Beratungsleistungen, oder für Maßnahmen in Millionenhöhe. In folgender Übersicht stellen wir Ihnen eine große Auswahl an Förderprogrammen vor, die Sie als Kommune im Wärme- und Kältesektor hinzuziehen können.

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Planung effizienter Wärmenetze 

Um eine effiziente kommunale Wärmeversorgung (vor allem über Wärmenetze) durchzuführen, bieten sich verschiedene Planungsebenen an. Neben der kommunalen Wärmeplanung können Wärmenetze auch über ein Quartierskonzept oder ein konkretes Wärmenetzkonzept (nach BEW-Anforderungen) geplant werden. In der Datei werden die Planungsebenen und Möglichkeiten der synergetischen Kopplung erläutert.

Kommunale Wärmeplanung

Neue Fördermöglichkeit der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung 

Neue Fördermöglichkeit der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie des Bundes auch für Kommunen aus Baden-Württemberg.

Seit dem 1.11.2022 ist eine Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung auch über Fördermittel des Bundes (BMWK) möglich. In der Datei „Aktualisierung Förderung freiwillige kommunale Wärmeplanung“ wird eine vorläufige Abschätzung der beiden Förderinstrumente von Bund und Land nach bisherigem Kenntnisstand abgegeben.

 

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung als Strategie für die Umsetzung der Wärmewende in den Kommunen 

Die Wärmewende als ein wichtiger Baustein zur Erreichung einer klimaneutralen Energieversorgung 2040 in Baden-Württemberg rückt insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise immer stärker in den Fokus.

Mit der kommunalen Wärmeplanung nach Klimaschutzgesetz BW als strategisches Instrument macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu Eigen und entwickelt über den Wärmeplan ihren individuellen Weg, der die Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt unter Analyse der Einsparpotenziale, Energieeffizienz und Versorgung mit Erneuerbarer Energie.

Die im Rahmen des Wärmeplans entwickelten individuellen Maßnahmen sollen, unterstützt durch Fördermittel, die Umsetzung der Wärmewende ermöglichen.

Infoblatt Solarparks

Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich die Netto Treibhausgasneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt. Eine wichtige Säule zur Reduktion der
Treibhausgase sind größere Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA), auch Solarparks genannt.  Das PV-Netzwerk hat hierfür ein Infoblatt dargestellt.