Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

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Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Umsetzung am 14. Februar 2023 beschlossen

Der Ministerrat hat die Umsetzung der “Härtefallhilfen Energie” für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht. Damit werden Unternehmen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Energieträger.

Das Programm unterstützt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisebremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.

Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen finde Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.