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Energiepreispauschale: Einmalzahlung für Studierende nun verfügbar

200 Euro für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Seit dem 15. März 2023 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.

Hierfür benötigen Sie
• einen Zugangscode, den Sie von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten
• sowie ein BundID-Konto

Wer berechtigt ist: Alle,
• die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet waren,
• zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt haben
• sowie in einer Berufsausbildung waren, die mindestens zwei Jahre dauert.

Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Antragsberechtigt sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

Haben Sie den Zugangscode Ihrer Ausbildungsstätte erhalten und eine voll eingerichtete BundID, dann können Sie Ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter  www.einmalzahlung200.de beantragen:

Weitere Informationen, eine schrittweise Anleitung sowie eine FAQ-Hotline finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg