Am 1. Januar 2024 sind sowohl das neue Wärmeplanungs- als auch das mit ihm verzahnte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.
Die Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan und hat keine rechtliche Außenwirkung. Auch nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes wird das so bleiben.
=>Folglich löst der Wärmeplan alleine noch keine GEG-Regelung im Bestand aus. Diese gilt ab einem Monat nach Ausweisung eines Wärme-/Wasserstoffnetzgebiets z. B. per Gemeindesatzung auf Basis der Ergebnisse eines Wärmeplans.
=> Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65%-Regelung des GEG seit dem 1.1.2024 unabhängig vom Wärmeplan.
Ergänzung zur Wärmeplanung:
Gemäß Wärmeplanungsgesetz wird die Wirksamkeit eines nach Landesrecht BW erstellten Wärmeplans durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht berührt (§ 5 Wärmeplanungsgesetz).
Die Bedingungen und Abläufe der GEG-Pflicht in Bestandsgebäuden und Neubauten in Bestandslücken erfahren Sie hier.