Übersicht zur GEG-Novellierung – 65 %-Regel in Kraft

Teilregionalplan Windenergie – Einladung zur Beteiligung
29. August 2023
Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
7. Februar 2024

Regelung zu 65 % erneuerbaren Energien beim Heizungstausch gilt seit 1. Januar 202

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgte im Jahr 2023 für viel Aufsehen. Insbesondere die Regelung, dass künftig nach einem Heizungstausch mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien geheizt werden muss, führte zu viel Verunsicherung.

Am 1. Januar 2024 ist die neue Version des GEG in Kraft getreten. Aufgrund seiner engen Verzahnung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sowie verschiedenen Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen, hat das GEG nicht für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Auswirkungen.

Unsere Übersicht stellt Ihnen die aktuellen Regelungen in vereinfachter Form dar. Diese hilft Ihnen bei der Einordnung der Möglichkeiten und Pflichten, die im Falle eines Heizungstauschs für Sie gelten.

Zur Übersicht gelangen Sie hier.