Endlich da: Eine Anleitung zur Freiflächenanlage für Kommunen
Inklusive der „10 Gebote der Freiflächen PV“
Solarparks sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Baden-Württemberg. Sie erzeugen klimafreundlichen Strom und erhöhen die kommunale Wertschöpfung, allerdings gibt es sie in Baden-Württemberg bislang in zu geringer Anzahl. Ein wichtiger Grund sind unbekannte Strukturen und fehlende Anleitungen von Bund und Land.
Ein neuer Ablaufplan des Photovoltaik-Netzwerkes, an dem mit Kevin Schad auch ein Projektleiter der Energieagentur Mittelbaden schwerpunktmäßig mitgewirkt hat, soll nun dazu beitragen, dass sich das ändert. Die Veröffentlichung bietet mit zehn Tipps und praktischen Beispielen eine detaillierte Übersicht, wie Städte und Gemeinden im Fall von Solarparks am besten vorgehen – und wie sie den Nutzen für sich und ihre Bürgerschaft maximieren. Im Erstellungsprozess ist auch die Erfahrung diverser Baden-Württembergischer Behördenvertreterinnen und –vertreter eingeflossen.
Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Umsetzung in Bestands- und Neubaugebieten
Am 1. Januar 2024 sind sowohl das neue Wärmeplanungs- als auch das mit ihm verzahnte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.
Die Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan und hat keine rechtliche Außenwirkung. Auch nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes wird das so bleiben.
=>Folglich löst der Wärmeplan alleine noch keine GEG-Regelung im Bestand aus. Diese gilt ab einem Monat nach Ausweisung eines Wärme-/Wasserstoffnetzgebiets z. B. per Gemeindesatzung auf Basis der Ergebnisse eines Wärmeplans.
=> Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65%-Regelung des GEG seit dem 1.1.2024 unabhängig vom Wärmeplan.
Ergänzung zur Wärmeplanung:
Gemäß Wärmeplanungsgesetz wird die Wirksamkeit eines nach Landesrecht BW erstellten Wärmeplans durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht berührt (§ 5 Wärmeplanungsgesetz).
Die Bedingungen und Abläufe der GEG-Pflicht in Bestandsgebäuden und Neubauten in Bestandslücken erfahren Sie hier.
Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Übersicht über Ziele, Vorschriften und Maßnahmen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit das neue Wärmeplanungsgesetz. Es tritt zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ist mit diesem verbunden.
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengefasst.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Übersicht über Ziele, Vorschriften und Maßnahmen
Seit dem 1. Februar 2023 gilt in Baden-Württemberg das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz.
Die wichtigsten Informationen dazu sowie die Zuordnung der Vorschriften aus dem alten Klimaschutzgesetz haben wir für Sie zusammengefasst.
Photovoltaik-Pflicht
Übersicht zur Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden.
Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat die wichtigsten Informationen dazu kompakt auf einer Seite zusammengefasst.
Neue Energieeinsparverordnungen
Verordnungen für kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen
Im Rahmen des Energiesicherungsgesetz wurden die Energieeinsparverordnungen zu kurz- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen veröffentlicht.
Die „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) gelten ab dem 01.09.2022 für 6 Monate.
Die „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gelten ab dem 01.10.2022 für 24 Monate.
Folgende Übersicht stellt diese Maßnahmen in kompakter Form dar.
Energieeinsparung in Kommunen – Kurzfristige und kostengünstige Maßnahmen (Änderungsverordnung)
Auf schnellem Wege Energiekosten einsparen (Aktualisierung)
Das Bundeskabinett hat Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) verabschiedet, die Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Verordnung beinhalten. Die Anpassungen betreffen die kurzfristigen Energiespar-Maßnahmen, die für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die verabschiedete Regierungsverordnung trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Folgende Übersicht stellt die aktualisierten Maßnahmen in kompakter Form dar.
Energieeinsparung in Kommunen – Kurzfristige und kostengünstige Maßnahmen
Auf schnellem Wege Energiekosten einsparen
Um die Klimaziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen, aber auch um die Herausforderungen der Zeit zu meistern, müssen Politik und Wirtschaft rasch handeln.
Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges sind Ziele wie Energieautarkie und Energieeinsparung stärker denn je in den Fokus gerückt. Auch den Kommunen bieten sich diverse Maßnahmen zur Energieeinsparung, die kurzfristig umgesetzt werden können.
Folgende Übersicht stellt diese Maßnahmen in kompakter Form dar.
Fördermittelübersicht für Kommunen – Wärmesektor
Finanzielle Unterstützung für Planung und Umsetzung von Maßnahmen
Kommunale Wärmeplanung, Klimaschutzkonzepte oder Quartiersarbeit. Das Thema „Klimafreundliche Wärme und Kälte“ rückt insbesondere auf kommunaler Ebene immer stärker in den Fokus.
Neben konzeptioneller Arbeit werden in den Städten und Gemeinden bereits Maßnahmen umgesetzt, die höhere Investitionen zur Folge haben können. Wärmenetze, Gebäudesanierungen, Heizungstausche oder industrielle Abwärmenutzung. Ein breites Spektrum an Projekten im Themenfeld der klimafreundlichen Wärme und Kälte wird von Bund und Ländern gefördert.
Egal ob für geringinvestive Maßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Beratungsleistungen, oder für Maßnahmen in Millionenhöhe. In folgender Übersicht stellen wir Ihnen eine große Auswahl an Förderprogrammen vor, die Sie als Kommune im Wärme- und Kältesektor hinzuziehen können.
Kommunale Wärmeplanung
Erklär-Video zur kommunale Wärmeplanung
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes sind Kommunen bundesweit zur kommunalen
Wärmeplanung verpflichtet.
In unserem Erklär-Video erfahren Sie, was die kommunale Wärmeplanung bedeutet und wie Sie
abläuft.
Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Planung effizienter Wärmenetze
Um eine effiziente kommunale Wärmeversorgung (vor allem über Wärmenetze) durchzuführen, bieten sich verschiedene Planungsebenen an. Neben der kommunalen Wärmeplanung können Wärmenetze auch über ein Quartierskonzept oder ein konkretes Wärmenetzkonzept (nach BEW-Anforderungen) geplant werden. In der Datei werden die Planungsebenen und Möglichkeiten der synergetischen Kopplung erläutert.
Kommunale Wärmeplanung
Neue Fördermöglichkeit der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung
Neue Fördermöglichkeit der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie des Bundes auch für Kommunen aus Baden-Württemberg.
Seit dem 1.11.2022 ist eine Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung auch über Fördermittel des Bundes (BMWK) möglich. In der Datei „Aktualisierung Förderung freiwillige kommunale Wärmeplanung“ wird eine vorläufige Abschätzung der beiden Förderinstrumente von Bund und Land nach bisherigem Kenntnisstand abgegeben.
Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung als Strategie für die Umsetzung der Wärmewende in den Kommunen
Die Wärmewende als ein wichtiger Baustein zur Erreichung einer klimaneutralen Energieversorgung 2040 in Baden-Württemberg rückt insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise immer stärker in den Fokus.
Mit der kommunalen Wärmeplanung nach Klimaschutzgesetz BW als strategisches Instrument macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu Eigen und entwickelt über den Wärmeplan ihren individuellen Weg, der die Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt unter Analyse der Einsparpotenziale, Energieeffizienz und Versorgung mit Erneuerbarer Energie.
Die im Rahmen des Wärmeplans entwickelten individuellen Maßnahmen sollen, unterstützt durch Fördermittel, die Umsetzung der Wärmewende ermöglichen.