Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, müssen noch weiter auf staatliche Unterstützung bei den Heizkosten warten. Nach wie vor steht eine Einigung zwischen Bund und Ländern aus, wie die Hilfe den Bürgerinnen und Bürgern konkret zukommen soll. „Die hierfür notwendige Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde bislang noch nicht verabschiedet“, informiert die Energieagentur Mittelbaden.
Bereits im Dezember hatte der Bundestag beschlossen, auch diejenigen Haushalte zu unterstützen, die mit Heizöl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Hierfür wurden 1,8 Milliarden Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Wer im Jahr 2022 für die genannten Energieträger mehr als den doppelten Preis des Vorjahres gezahlt hat, kann diese Rechnung einreichen. Der Anteil des Betrags, der über das Doppelte hinausgeht, wird vom Staat zu 80 % übernommen, die Maximalsumme, die rückerstattet werden kann, beträgt 2000 Euro. Beträge unter 100 Euro bleiben hingegen unberücksichtigt.
Grundsätzlich soll die Auszahlung des Geldes über die Bundesländer laufen. Wie das genau abläuft, soll die sogenannte Bund-Länder-Vereinbarung regeln. Diese wird unter anderem festlegen, welches der Referenzpreis ist, mit dem die jeweiligen Brennstoffkosten für 2022 verglichen werden. Von diesem Referenzpreis hängt letztendlich die Höhe der Zahlung ab. Derzeit wird von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums gemeinsam mit den Ländern an der Bund-Länder-Vereinbarung gearbeitet. Dies gilt auch für Baden-Württemberg.
Aus diesem Grund können deshalb bislang noch keine Aussagen getroffen werden, wann und bei welcher Behörde der Zuschuss beantragt werden kann und wie die Antragsstellung für die einzelnen Haushalte konkret ablaufen wird. Auch vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, das in Baden-Württemberg grundsätzlich für die Abwicklung zuständig ist, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen.
Sobald die Bund-Länder-Vereinbarung von den zuständigen Ministerien herausgegeben wurde und feststeht an wen sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können, wird die Energieagentur die Bevölkerung darüber informieren.