Wie können Privathaushalte die 65 % Regel beim Heizungstausch erfüllen? Welche Fristen gelten?
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch “Heizungsgesetz” genannt, trat zum 01.01.2024 in Kraft. Das Gesetz soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen beschleunigen und Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern machen. Auf viele Haus- und Wohnungseigentümer kamen damit wichtige Änderungen zu. Was müssen Eigentümer beachten, welche Übergangsfristen gelten und welche Förderungen und Ausnahmen gibt es?
Aktuell im Fokus steht insbesondere die Anforderung, dass zukünftig alle neu eingebauten Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten – Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze – zur Verfügung. Doch was ist technisch möglich? Was ist wirtschaftlich? Was schafft Sicherheit? Und wie sind die Verknüpfungen zur kommunalen Wärmeplanung?
Der Referent der Energieagentur Mittelbaden gibt Ihnen Informationen zum aktuellen Stand und den noch anstehenden Änderungen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten mit Schwerpunkt auf Wohngebäude und Heizungen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin den Beitrittslink für das Online-Seminar per E-Mail. Sie benötigen für Ihre Teilnahme eine stabile Internetverbindung. Wenn Sie sich aktiv beteiligen möchten, ist ein Mikrofon sowie eine Webcam hilfreich. Alternativ können Sie auch ohne Mikrofon und Kamera über den Chat kommunizieren.
Wann: 30.01.2025, 18:00-19:30 Uhr
Wo: Online
Referent: Simon Friedmann
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen unter VHS Landkreis Rastatt.
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Link zur Veranstaltungsseite - https://www.vhs-landkreis-rastatt.de/versteckte-seiten/kurssuche/kurs/Das-Gebaeudeenergiegesetz/AX1G530WRA#inhalt