Kürzung der Energieberatungszuschüsse

Baden-Baden – Befragung der GSE, Familienheim und Baugenossenschaft Anwohner
26. Februar 2024

Kürzung der Energieberatungszuschüsse

Für Anträge zur Energieberatung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), die ab dem 7.8.2024 beim BAFA eingehen, gelten neue, reduzierte Fördersätze: Die bisherige Förderung wird von 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars abgesenkt, was eine Halbierung der maximal möglichen Zuschüsse bedeutet.  Folgende Zuschüsse gelten ab dem 07.08.2024:

• 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus

• 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 € für MFH ab 3 Wohneinheiten

• Für die Erläuterung der Beratungsergebnisse  einmalig 250 € für Wohnungseigentümergesellschaften (WEG)

Der iSFP-Bonus für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach BEG bleibt von den Kürzungen unberührt.

Weitere Informationen: https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/energieberater/bafa-foerderung-fuer-die-energieberatung.php

Bildquelle: Freepik