Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder neu bauen möchte, kommt um ihn nicht herum: den Energieausweis. Doch was genau steht eigentlich in diesem Dokument? Der Energieausweis ist so etwas wie ein Steckbrief für Gebäude, der die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte ausdrückt. Ähnlich wie bei Elektrogeräten führen neue Energieausweise Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Ziel ist es, die Energieeffizienz transparent zu machen und Gebäude leichter miteinander zu vergleichen. Damit ist er für Mieter*innen und Käufer*innen eine wichtige Entscheidungshilfe: Denn wer möchte schon in ein Gebäude mit schlechtem Energiestandard und hohen Heizkosten einziehen?
Welche Informationen liefert ein Energieausweis?
Der Ausweis muss nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) erstellt werden. Es gibt zwei Berechnungsvarianten des Energieausweises: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – also auf dem Heizverhalten der Bewohner*innen. Das ist einfach zu ermitteln und damit günstiger, aber bedingt aussagekräftig. Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf auf Grundlage von Bauweise, Dämmung, Heiztechnik und weiteren objektiven Faktoren. Er ist damit aufwendiger und teurer in der Erstellung, liefert aber ein realistisches Bild des energetischen Zustands unabhängig vom Nutzerverhalten.
Auf der ersten Seite finden sich grundlegende Informationen zum Gebäude: Baujahr, Art der Heizung, genutzte Energieträger und gegebenenfalls vorhandene erneuerbare Energien. Besonders wichtig sind die beiden Kennwerte für den Energieverbrauch: der Primär- und der Endenergie.
Der Primärenergie-Kennwert bezieht zusätzlich die Umweltbelastung durch die Energieerzeugung für das Gebäude mit ein. Das bedeutet, dass auch die Energie zur Gewinnung, Verarbeitung und Transport berücksichtigt wird. Der Endenergie-Kennwert gibt an, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und ggf. Lüftung tatsächlich nötig sind. Er gibt damit eine Einschätzung über den praktischen Energieverbrauch vor Ort. Beide Werte sind farblich auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) eingeordnet, was die Einordnung auf einen Blick möglich macht.
Praktisch und besonders hilfreich ist die Seite mit den Modernisierungsempfehlungen. Hier werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen sich die Energieeffizienz verbessern lässt. Das können zum Beispiel eine bessere Dämmung, Fenstertausch, ein Heizungstausch sein. Diese Empfehlungen sind zwar nicht verpflichtend, bieten aber einen guten Einstieg in eine energetische Sanierungsplanung. Das ersetzt allerdings keinen richtigen Sanierungsfahrplan. Wer tiefer einsteigen möchte, sollte sich zusätzlich von Energieberater*innen unterstützen lassen.
Wann wird der Energieausweis benötigt?
Laut GEG ist er Pflicht, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder neu gebaut wird. In diesen Fällen muss der Ausweis nicht nur erstellt, sondern auch potenziellen Käuferinnen oder Mieterinnen frühzeitig vorgelegt werden – spätestens beim Besichtigungstermin. Auch Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Kennwerte des Energieausweises enthalten. Wer das nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Für selbstgenutzte Immobilien besteht hingegen keine Pflicht, solange kein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht. Trotzdem lohnt sich der Ausweis auch hier, um sich ein klares Bild vom energetischen Zustand der eigenen vier Wände zu machen – und vielleicht den Anstoß zu geben, Verbesserungen anzugehen, die langfristig Energieverbrauch senken, Geld sparen und damit auch das Klima schonen.
Weitere Infos zum Nachlesen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-was-sagt-dieser-steckbrief-fuer-wohngebaeude-aus-24074
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