Neue Förderregeln bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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7. August 2026

Neue Förderregeln bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Änderungen betreffen die Heizungsförderung, die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Wer jetzt eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte die neuen Konditionen kennen.

Wichtig zu wissen: Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen und behalten ihre Gültigkeit.

Heizungsförderung (KfW 458 / 459 / 522)

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

· Die Grundförderung bleibt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Nur für Wohngebäude

· Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit (jeweils) und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro. Bis Ende 2030 sinkt er auf 22.000 Euro.

· Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und ist sozial gestaffelt: 40 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.

· Neu: Kinderzuschlag beim Einkommensbonus: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Damit ergeben sich für Familien mit Kindern folgende Einkommensgrenzen: 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro Haushaltseinkommen.

· Der maximale Fördersatz beträgt 80 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. bis 40.000 Euro mit Kind) und 70 Prozent für alle übrigen Antragsberechtigten (unverändert).

· Entfallende Boni und Zuschläge: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.

· Neuer Wertschöpfungsbonus: Ab dem ersten Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen aus EU-Fertigung (inkl. assoziierter Märkte) einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent.

· Klimageschwindigkeitsbonus: Zum Neustart beträgt er 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Nur für Nichtwohngebäude

· Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Nettoraumfläche: 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m², zuzüglich 197 Euro pro m² für Gebäude von 150 m² bis 400 m², 118 Euro pro m² für Gebäude von 400 m² bis 1.000 m² und 79 Euro pro m² für Gebäude über 1.000 m².

· Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um: 750 Euro für Gebäude bis 150 m², 3 Euro pro m² bis 400 m², 2 Euro pro m² bis 1.000 m² und 1 Euro pro m² für Gebäude über 1.000 m². Die Degression endet ab dem 1. August 2030.

Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude (KfW 261 / 263)

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

· Die EE-Klasse wird zur Standardanforderung. Der bisherige Bonus von 5 Prozent für die EE-Klasse entfällt.

· Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Als Ausgleich werden Spielräume für Zinsverbilligungen genutzt.

· Die Antragstellung für die neuen Konditionen der BEG WG / NWG ist voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.

· Eine Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-Förderung (BEG WG / NWG) ist künftig nicht mehr zeitnah möglich. Es gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen.

Nur für Wohngebäude

· Der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit.

· Der Bonus für Serielles Sanieren wird ausgeweitet und gilt künftig auch für Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE.

· Für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.

Nur für Nichtwohngebäude

· Für Nichtwohngebäude wird ein neuer Bonus für Serielles Sanieren eingeführt.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

· Der iSFP-Bonus von 5 Prozent gilt erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und wird nur auf den Betrag angerechnet, der diesen Schwellenwert übersteigt.

· Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) von 5 Prozent für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt.

Nur für Wohngebäude

· Die maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Nur für Nichtwohngebäude

· Für Nichtwohngebäude liegen zu den Einzelmaßnahmen derzeit keine weiterführenden Informationen aus unseren Quellen vor. Wir empfehlen, sich direkt bei der Energieagentur Mittelbaden beraten zu lassen.

Abrechnung wird einfacher

Künftig darf die Rechnung auch nicht förderfähige Positionen enthalten. Das vereinfacht vor allem bei komplexeren Sanierungsvorhaben die Abrechnung erheblich.

Bildquelle: Magnific