Kürzung der Energieberatungszuschüsse

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Kürzung der Energieberatungszuschüsse

Für Anträge zur Energieberatung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), die ab dem 7.8.2024 beim BAFA eingehen, gelten neue, reduzierte Fördersätze: Die bisherige Förderung wird von 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars abgesenkt, was eine Halbierung der maximal möglichen Zuschüsse bedeutet.  Folgende Zuschüsse gelten ab dem 07.08.2024:

• 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus

• 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 € für MFH ab 3 Wohneinheiten

• Für die Erläuterung der Beratungsergebnisse  einmalig 250 € für Wohnungseigentümergesellschaften (WEG)

Der iSFP-Bonus für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach BEG bleibt von den Kürzungen unberührt.

Weitere Informationen: https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/energieberater/bafa-foerderung-fuer-die-energieberatung.php

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